Instantly upgrade to incredibly bright LED lighting without changing the fixture! The NEBO HIGH BRIGHT 6,000 is a powerfully bright, 6,000 lumen light that fits in any standard non-recessed light socket.
Each 2,000 lumen LED panel can be tilted and positioned to direct the light exactly where you need it. Perfect for garages, closets, basements and attics, the HIGH BRIGHT 6,000 provides additional light without worrying about batteries or rewiring.
LIGHT MODES
• On - 6000 lumens
DESIGN
• 90 degree adjustable LED panels
• Quick and easy installation
• Energy efficient - only 60W
• 600% more light than standard 60W bulb
OPERATION
• E27 screw fitting; switch ON to activate
POWER
• Mains powered
SPECS
• 340 grams
(L) 115mm x (W) 130mm x (H) 130mm
PRODUCT MANUAL
1. INSTALL
Simply screw the HIGH BRIGHT 6000 into any standard (E27), non-recessed light bulb socket. Note: A commercially available socket extender (not included) can be used if necessary.
2. ADJUST
Adjust LED panels to direct light where you need it. Note: Adjust the panels prior to turning on. Panels get warm during use.
3. TURN ON
INDOOR USE ONLY
The HIGH BRIGHT 6000 is not rated for outdoor use. The unit should not be exposed to moisture or other outdoor elements.
NON-DIMMABLE
The HIGH BRIGHT 6000 is not dimmable and may not work properly in some dimmer circuits.
WARNING:
This product contains high intensity LED devices. To prevent permanent eye damage, do not stare into the light beam at close range.
Unit will get hot. Do not touch the HIGH BRIGHT 6000 while the unit is on.
- Reorient or relocate the receiving antenna.
- Increase the separation between the product and receiver.
- Connect the product into an outlet on a circuit different from that to which the receiver is connected.
- Consult the dealer or an experienced radio/TV technician for help.
- This device may not cause harmful interference, and
- This device must accept any interference received, including interference that may cause undesired operation.
Als Nutzer von unseren Produkten sind für Sie folgende Informationen wichtig:
Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen:
Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektround Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online- oder Katalog-Vertrieb für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.