The LUXTREME NANO sets a new standard for pocket lights, offering an impressive 300-meter light beam in an ultra-compact design. This pocket-sized light is USB-C rechargeable and utilises Smart Power Control to seamlessly transition the 5 light modes.
5 LIGHT MODES
• Turbo (420 lumens) - 30 seconds / 300 meters
• High (80 lumens) - 2 hours / 80 meters
• Medium (40 lumens) - 3.5 hours / 80 meters
• Low (12 lumens) - 8 hours / 52 meters
• Strobe (80 lumens) - 5 hours / 133 meters
DESIGN
• Keyring loop
• Aircraft-grade aluminium
• Waterproof (IPX6) and impact-resistant
OPERATION
• ON/OFF Button
ACCESSORIES
• USB-A to USB-C lead
BATTERIES
• Battery Type Li-ion 701240
• Battery Capacity 300mAh
• Recharge Time (Hours) 1.5h
• Input Voltage 5V
• Input Current 1.5A
SPECS
• Weight: 36g
• (L) 2.4㎝ X (W) 2.4㎝ X (H) 8.5㎝
PRODUCT MANUAL
LUXTREME® NANO
• USB-C Rechargeable • Smart Power Control™ (SPC) • Direct-to-Low • Power Indicator • Battery Charging Indicator • Anodised aircraft-grade aluminium • Waterproof and dust resistant (IPX6) • Keyring/Lanyard Hole
LIGHT MODES
MODES | LUMENS | HOURS | METERS |
TURBO | 420 | 30sec | 300 |
HIGH | 80 | 2 | 133 |
MEDIUM | 40 | 3h 30m | 97 |
LOW | 12 | 8 | 52 |
STROBE | - | 5 | - |
OPERATION
Press the Power Button to cycle through the light modes:
OFF > HIGH > MEDIUM > LOW > OFF
TURBO MODE: With the light on in any mode, long press the power button for two seconds. The Turbo Mode will be activated for 30 seconds and then automatically return to the previous light mode.
STROBE MODE: Quickly double-press the power button to activate the strobe mode. To deactivate strobe mode, single press the power button.
DIRECT-TO-LOW: From Off, press and hold button.
BATTERY
POWER INDICATOR: Power button will indicate battery level.
STEADY ORANGE: Battery more than 25%
PULSING ORANGE: Battery less than 25%
Use the included charging cable to recharge the Luxtreme Nano®.
PULSING GREEN: Charging
STEADY GREEN: Fully charged
Als Nutzer von unseren Produkten sind für Sie folgende Informationen wichtig:
Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen:
Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektround Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online- oder Katalog-Vertrieb für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.